Zur Verfassungsmäßigkeit der erweiterten Umlegung. Rechtsgutachterliche Stellungnahme zu den §§ 79a-d des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Bereitstellung von Bauland; Bundesrats-Dr. 232/81.

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SEBI: 82/3490-4

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Zusammenfassung

ie erweiterte Umlegung knüpft geschichtlich, systematisch und gesetztechnisch an das allgemeine Umlegungsrecht an.Abweichungen davon sind u. a. im Bestandsschutz und im Abwendungsrecht festgelegt.Verfassungsrechtlich muß sich die erweiterte Umlegung in das Schutzsystem der Grundrechte einfügen lassen.Die eigentumsrechtliche Einordnung der erweiterten Umlegung richtet sich danach, inwieweit der mindestens paritätisch eigentümernützige Charakter des Instituts gewahrt geblieben ist.Das wird in einer verfassungsrechtlichen Abwägung ermittelt, in der die Zwecksetzungen des Instituts und die Zuteilungs- und Abfindungsmodalitäten gewertet werden.Diese Abwägung ergibt, daß die erweiterte Umlegung trotz nicht unerheblicher Abstriche vom Bilde der Privatnützigkeit insgesamt noch als eigentumsbindende Maßnahme charakterisiert werden kann.Außerdem ergibt das Gutachten, daß die gesetzlichen Voraussetzungen der erweiterten Umlegung den Anforderungen des Bestimmtheitsgebots und des Art. 3 Abs. 1 GG an eine willkürfreie Differenzierbarkeit der Umlegungsmodelle genügen. gk/difu

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Umlegung, Erweiterung, Bauland, Gesetzentwurf, Bestandsschutz, Abwendungsrecht, Verfassungsrecht, Eigentumsrecht, Bodenrecht

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Heidelberg:(1981), 96 S.,

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Umlegung, Erweiterung, Bauland, Gesetzentwurf, Bestandsschutz, Abwendungsrecht, Verfassungsrecht, Eigentumsrecht, Bodenrecht

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