Rechtsfragen der Altlasten in den neuen Bundesländern.

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Aachen

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ZLB: 96/2858

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DI
S

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Abstract

Die Altlasten in Form von Boden- und Gewässerverunreinigungen lassen sich nicht von heute auf morgen beseitigen wie das politische System der ehemaligen DDR. Ihre Sanierung erfordert einen langfristigen finanziellen Aufwand. Die Altlasten stellen nach wie vor ein großes Investitionshemmnis in den neuen Ländern dar. Der Autor versucht, eine Klärung der wichtigsten rechtlichen Fragen in diesem Zusammenhang herbeizuführen. Er erarbeitet zunächst die Merkmale einer juristischen Begriffsdefinition für "Altlast". Danach ist nicht jede bestehende Bodenverunreinigung eine Altlast, sondern nur die "auf Grund anthropogener Nutzungen" (S. 37) oder Handlungen entstandene. Erörtert wird die u.a. im Einigungsvertrag vorgesehene Möglichkeit einer Haftungsbefreiung des Erwerbers zu Lasten der öffentlichen Hand, ein Experiment, das sich als nicht finanzierbar erwiesen hat. Nach Ansicht des Verfassers ist der Bund gemäß Art. 91a, 104a, 107 II GG zur ausgleichenden Hilfeleistung an die neuen Länder verpflichtet. Er plädiert für die Einrichtung eines "Altlastenfonds" zur Finanzierung der Altlastensanierung. gar/difu

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157 S.

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