Beschlußausschüsse und Beschlußverfahren. Bürgerbeteiligung im Übergang von der konstitutionellen Monarchie zur modernen Republik.
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1989
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SEBI: 89/5908
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Beschlußausschüsse waren Kollegialrorgane der allgemeinen Landesverwaltung und der Sozialverwaltung.In Preußen entstand die Beteiligung von Ehrenbeamten aufgrund eines Gesetzeskompromisses in der Kreisordnung von 1872 und den folgenden Gesetzen.In anderen Ländern des Deutschen Reichs kam die Idee der Bürgerbeteiligung an staatlicher Verwaltung nach 1848 auf.Die Beschlußbehörden in der Sozialversicherung folgten dem Vorbild der preußischen Verwaltung.Der Nationalsozialismus schaftte jede Bürgerbeteiligung ab.Die Landesverwaltungen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz knüpften teilweise an die Vorkriegstradition an und führten Beschlußbehörden wieder ein.Der Grundgedanke war dabei die Integration von Bürgern und Arbeitnehmern als Teil der Gesellschaft in die Verwaltung. kmr/difu
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Frankfurt/Main: Lang (1989), XLII, 179 S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1988)
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Serie/Report Nr.
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 786