Der öffentlich Bedienstete als Zeuge vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss - Aussagegenehmigung, Vorbereitung, Vernehmung.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: R 622 ZB 1139

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RE

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Abstract

Beamte und "andere Personen des öffentlichen Dienstes" (vgl. § 54 StPO) spielen vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen eine bedeutende Rolle - wie beispielsweise bei den Themen NSU, BND und Visa im Bundestag: Die Ausschüsse laden sie häufig als Zeugen, weil sie an den aufzuklärenden Sachverhalten mitgewirkt haben. Zudem stehen öffentlich Bedienstete im Ruf, besonders glaubwürdig zu sein. Der Beitrag schildert die Rechtsfragen, die auftreten, wenn Staatsdiener im parlamentarischen Untersuchungsverfahren vernommen werden.

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 1

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S. 10-21

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