Biostoffverordnung. Erläuterungen (BioStoffV, TRBA 250). Fragen und Antworten für die Praxis. Materialien. 2. akt. u. erw. Aufl. Rechtsstand: März 2007.

Dt. Bundes-Verl.
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Dt. Bundes-Verl.

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DE

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Bonn

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ZLB: 2007/1466+CDROM

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Um Arbeitnehmer vor der Infektion durch biologische Arbeitsstoffe (Bakterien, Viren, Pilze usw.) zu bewahren und sie vor Erkrankungen zu schützen, wurde 1999 die Biostoffverordnung erlassen. Der Anwendungsbereich umfasst u.a. Tätigkeiten in der Pharmaindustrie, Nahrungsmittelproduktion, Land- und Forstwirtschaft, Abfall- und Abwasserwirtschaft, in Forschungslaboratorien und im Gesundheitswesen. Insgesamt kommen über 5 Mio. Arbeitnehmer jeden Tag in Deutschland mit Biostoffen in Berührung. Der Umgang mit diesen Stoffen ist nicht selten mit gesundheitlichen Risiken verbunden. Dass z.Z. jede Infektion durch biologische Arbeitsstoffe durchschnittlich zu 8 Ausfalltagen führt, unterstreicht die Bedeutung eines verstärkten Arbeitsschutzes in diesem Bereich. Die Biostoffverordnung sieht ein abgestuftes Vorgehen von der Gefährdungsbeurteilung über technische Schutzmaßnahmen, hygienische und organisatorische Maßnahmen bis hin zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen vor. difu

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218 S.

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