Umweltverträglichkeitsprüfung in der kommunalen Straßenplanung?

Neidhardt, Jochen
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1990

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IRB: Z 629

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Zusammenfassung

Das UVP-Gesetz vom 12.02.1990 bezieht sich weitgehend auf die Umweltverträglichkeitsprüfung von mehr oder weniger konfliktträchtigen Großvorhaben. Es stellt sich die Frage, da mehr als 90 % der kommunalen Aufgaben und Planungen nicht unter die UVP nach Bundesgesetz fallen, ob es nicht unterhalb der "Bundes-UVP" eine "Kommunale UVP" geben muß. Diese kommunale UVP war das Thema eines Modellprojekts, das in den Jahren 1986 - 1989 im Auftrag des Umweltministeriums Baden-Württemberg durchgeführt wurde. In der ersten Phase des Vorhabens wurde das Verfahren einer kommunalen UVP als Modell entwickelt. Die zweite Phase diente der praktischen Erprobung und der Weiterentwicklung dieses Modells in ausgewählten Kommunen. Der vorliegende Bericht basiert auf den Erfahrungen aus dieser Projektphase am Beispiel der Stadt Wildbad. Die methodische und fachliche Konzeption der kommunalen UVP ist an der EG-Richtlinie und an dem UVP-Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie orientiert. Wesentliche Elemente sind die Orientierung an den Umweltbereichen Luft, Klima, Wasser, Boden, Landschaft, Ressourcen, Pflanzen, Tiere und Mensch; die Mitprüfung von Alternativen als Verfahrensbestandteil, darunter in jedem Fall auch die Prüfung einer "Null-Variante"; die Integratin der kommunalen UVP in bestehende Verwaltungsverfahren und Vorgänge. Die kommunale UVP hat 4 Verfahrensschritte: Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP), Suche nach Alternativen, Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) sowie Bewertung und Ergebnisfesstellung. (-z-)

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Straßenverkehrstechnik, Bonn 34(1990), Nr.5, S.192, 194, 196-198, 201, Abb.;Tab.

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