Die Verwaltungsgerichtsbarkeit aus der Sicht des Vertreters des öffentlichen Interesses.

Ebert, Frank
Heymann
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Datum

2013

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Herausgeber

Heymann

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Köln

Sprache

ISSN

0012-1363

ZDB-ID

Standort

ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

§ 36 VwGO lässt die Einrichtung von Vertretern des öffentlichen Interesses durch die Länder zu. Vom Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesveraltungsgericht abgesehen unterhalten in Deutschland die Freistaaten Bayern und Thüringen sowie das Land Rheinland-Pfalz Vertreter des öffentlichen Interesses. Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein verzichten inzwischen wie die übrigen Länder auf eine derartige Einrichtung. Der Beitrag stellt Aufgaben und Funktionsweisen des Vertreters des öffentlichen Interesses im Freistaat Thüringen vor.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Deutsches Verwaltungsblatt

Ausgabe

Nr. 8

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 484-488

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen