Die Verwaltungsgerichtsbarkeit aus der Sicht des Vertreters des öffentlichen Interesses.
Heymann
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Datum
2013
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Herausgeber
Heymann
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Köln
Sprache
ISSN
0012-1363
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121
BBR: Z 121
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
§ 36 VwGO lässt die Einrichtung von Vertretern des öffentlichen Interesses durch die Länder zu. Vom Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesveraltungsgericht abgesehen unterhalten in Deutschland die Freistaaten Bayern und Thüringen sowie das Land Rheinland-Pfalz Vertreter des öffentlichen Interesses. Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein verzichten inzwischen wie die übrigen Länder auf eine derartige Einrichtung. Der Beitrag stellt Aufgaben und Funktionsweisen des Vertreters des öffentlichen Interesses im Freistaat Thüringen vor.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Deutsches Verwaltungsblatt
Ausgabe
Nr. 8
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 484-488