Bürgerversammlung - Bürgerbegehren - Bürgerentscheid. Elemente direkter Demokratie, dargestellt am hessischen Kommunalrecht.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 99/3796
DST: Fb 200-55-/16
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DI
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Abstract
Die Arbeit stellt die in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in den §§ 8 a und b vorgesehenen Formen der Bürgerbeteiligung in den Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und erörtert Fragen der Zulässigkeit direkt-demokratischer Elemente im geltenden Kommunalverfassungsrecht. Bei der vergleichenden Darstellung der in den übrigen Bundesländern bestehenden direkt-demokratischen Instrumentarien zeigen die deutliche Parallelen der hessischen Regelungen auf, so dass die übrigen Landesgesetze und die Rechtsprechung und Literatur zu diesen Vorschriften herangezogen werden können, wenn es um die im Einzelnen in Hessen noch weitgehend ungeklärten Fragen der Rechtsanwendung geht. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet die Auslegung der im hessischen Recht in den §§ 8 a und b HGO vorgesehenen Formen der Bürgerbeteiligung. Dabei werden insbesondere auch die Rechtsschutzmöglichkeiten der Bürger einer eingehenden Betrachtung unterzogen. Die Bewertung der in Hessen eingeführten direktdemokratischen Elemente, die sich auf die Analyse der bislang vorliegenden Erfahrungen in der praktischen Anwendung stützt, hält fest, inwieweit sich die §§ 8 a und b HGO bewährt haben und welche gesetzlichen Änderungen - sei es zur Klärung bislang offener Rechtsfragen, sei es aus rechtspolitischen Gründen - angebracht erscheinen. goj/difu
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376 S.
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Marburger Schriften zum Öffentlichen Recht; 13