Die Stellung der Familie in Rechtsverhältnissen an der Wohnung in der DDR und Polen.

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IRB: Z 877

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Die Wohnung ist der räumliche Bereich des Lebens der Familie und eine ihrer Grundvoraussetzungen. Diese soziale und familienrechtliche Spezifizierung wirkt sich auch auf die Ausgestaltung der Zivilrechtsbeziehungen aus. In vielen Fällen ist nicht der "Bürger" sondern die Gemeinschaft der Ehegatten unmittelbarer Partner des Rechtsverhältnisses. Im Mietverhältnis haben die Ehegatten die Stellung von Gesamtschuldnern und Gesamtgläubigern. Die Kinder sind in Polen und der DDR nicht Partner des Mietvertrages. In beiden Gebieten haben die Kinder nur familienrechtlich aus dem Mietverhältnis der Eltern abgeleitete Befugnisse an der Wohnung. Der Beitrag befaßt sich ferner mit dem Nutzungsrecht bei der Auflösung der Familie durch Scheidung oder Tod des Mieters sowie mit den speziellen Rechtsfragen, die sich aus Anteilen an Arbeitergenossenschaftswohnungen ergeben. (hb)

Beschreibung

Schlagwörter

Familie, Mietrecht, Mietvertrag, Wohnungsrecht, Zivilrecht, Familienrecht, Recht, Wohnung

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 80(1990), Nr.8, S.415-416, Lit.

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Familie, Mietrecht, Mietvertrag, Wohnungsrecht, Zivilrecht, Familienrecht, Recht, Wohnung

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