Der Weg zu einem variablen Erbbauzins.
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1963
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SEBI: 78/5255
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Zusammenfassung
Lange Zeit war die Frage nach der Zulässigkeit eines variablen Erbbauzinses, mit der sich die Arbeit befaßt, ein zentrales Problem des Erbbaurechts. Die Rechtsunsicherheit bestand in erster Linie in bezug auf die Fragestellung, ob trotz der Bestimmung des Pargr. 9 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung über das Erbbaurecht (ErbbauVO), die einen für die ganze Dauer des Erbbaurechts nach Zeit und Höhe im voraus bestimmten Erbbauzins verlangt, der Erbbauzins in befriedigender Weise den jeweiligen Veränderungen des Bodenwertes des Erbbaurechtsgrundstücks und des Geldwertes angepaßt werden kann. In der Rechtsprechung wurden bestimmte Gestaltungsformen eines variablen Erbbauzinses für rechtlich zulässig gehalten, bis der Gesetzgeber durch den am 8.1.1974 neu eingefügten Pargr. 9a ErbbauVO das Problem grundsätzlich regelte. In dieser Vorschrift wird versucht, einen Ausgleich zwischen den Interessengegensätzen der am Erbbaurecht beteiligten Parteien zu finden: so wird ein Anspruch auf Erhöhung des Erbbauzinses nur in bestimmten Fällen zugelassen; andererseits wird in Absatz 3 klargestellt, daß die Zulässigkeit einer Vormerkung zur Sicherung dieses Anspruchs unberührt bleibt. chb/difu
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Tübingen: Selbstverlag (1963), X, 92 S., Lit.(jur.Diss.; Tübingen 1963)