Mindestwohnfläche unterschritten - trotzdem "Einfamilienhaus".
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1980
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IRB: Z 1024
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Zusammenfassung
Ein Gebäude ist in der steuerlichen Bewertung auch dann als Einfamilienhaus anzuerkennen, wenn die Wohnfläche weniger als 50 bzw. 40 qm beträgt, wie es das Zweite Wohnungsbaugesetz in § 39 Abs. 5 vorsieht. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Räume in ihrer Beschaffenheit für die Führung eines selbständigen Haushaltes geeignet sind. Mit den steuerrechtlichen Grundlagen dieses Problems und einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofes setzt sich der Beitrag auseinander. hb
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Allgemeine Immobilienzeitung, Hamburg (1980)Nr.4, S.133-134