Sparkassen und kommunale Bindung.
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1980
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SEBI: 81/3171
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Zusammenfassung
Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, die von Gemeinden getragen werden. Aus diesem Verhältnis leiten sich Aufgaben und Stellung der Sparkassen innerhalb der Kreditwirtschaft ab. Sie sollen auch in strukturschwachen Gebieten allen Bevölkerungskreisen umfassende kreditwirtschaftliche Leistungen zur Verfügung stellen. Dabei ist das Regionalprinzip als Ausdruck der kommunalen Bindung wesentliches Merkmal, das durch die Zusammenarbeit mit Landesbanken und Girozentralen ergänzt wird. Die Bindung zeigt sich auch in der Funktion der Sparkassen als Hausbank ihrer kommunalen Gewährträger und als wichtiger Kreditgeber der öffentlichen Hand insgesamt. Der Autor betont die Notwendigkeit der Beibehaltung der kommunalen Bindung und geht abschließend auf Probleme der Eigenkapitalausstattung von Sparkassen ein. ws/difu
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In: Deutscher Städtetag.Im Dienst deutscher Städte 1905-1980.Hrsg.: Deutscher Städtetag, Stuttgart: (1980), S. 259-267,
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Serie/Report Nr.
Neue Schriften des Deutschen Städtetages; 40