Rechtsprobleme des Normalarbeitsvertrages, erläutert am Beispiel des Normalarbeitsvertrages für das Pflegepersonal.
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SEBI: 75/2308
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Abstract
Das Institut des schweizerischen Rechts - der Normalarbeitsvertrag (NAV) - geht bis auf das Jahr 1911 zurück, als mit dem revidierten Obligationenrecht den Forderungen nach Vertragsfreiheit und sozialer Ausgestaltung des Dienstvertragsrechts u. a. durch zwingende Bestimmungen und Sondervorschriften für einzelne Arbeitsverhältnisse Rechnung getragen wurde. Als NAV ist die von einer zuständigen Behörde nach gesetzlich vorgeschriebenem Verfahren erlassene Rechtsverordnung bezeichnet, die für einzelne Arten von Arbeitsverhältnissen Bestimmungen über deren Abschluß, Inhalt und Beendigung enthält. Nach der Neuordnung des NAV 1971 stellt sich die Frage nach der formell- und materiell-rechtlichen Problematik, welche die Neuordnung des Instituts aufwirft, gleichzeitig auch die Frage nach seiner rechtlichen Bedeutung. Am Beispiel des NAV für das Pflegepersonal wird die Problematik des NAV schließlich nochmals erläutert.
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Arbeitsvertrag, Pflegepersonal, Kommunalbediensteter, Arbeitsbedingung, Krankenanstalt, Recht, Verwaltung
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Zürich, Schulthess (1973) XXV, 193 S., Lit.
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Arbeitsvertrag, Pflegepersonal, Kommunalbediensteter, Arbeitsbedingung, Krankenanstalt, Recht, Verwaltung