Das Wesen der Sozialtherapie und ihre Bedeutung in der Strafrechtsreform.
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1969
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Zusammenfassung
Der Verfasser stellt eingehend die gruppentherapeutischen Behandlungsmethoden an erwachsenen Straftätern (Sozialtherapie) dar, die im Ausland in sozialtherapeutischen Anstalten angewandt werden. Die nun auch in Deutschland zu errichtenden Anstalten (in § 65 des 2. Gesetzes zur Reform des Strafrechts vom 1.7.1969 gesetzlich institutionalisiert) orientieren sich an dänischen Vorbildern (Herstedvester und Horsens). Damit wurde die Konzeption einer Bewahrungsanstalt, in der kaum Resozialisierungseffekte zu erzielen wären, aufgegeben, wie sie noch im Strafrechtsentwurf 1962 vorgesehen war.
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In: Monatszeitschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform (1969) S. 255-274
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DJI-Dok.; 3/69