Möglichkeiten der Direktvergabe im ÖPNV (Schiene und Straße).

Beck
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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558

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RE

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Abstract

Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sieht die Durchführung eines Vergabewettbewerbs als Regelvorraussetzung für die Erteilung ausschließlicher Rechte oder die Zahlung von Ausgleichsleistungen für die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen seitens der öffentlichen Hand an Verkehrsunternehmen auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im öffentlichen Personenverkehr vor. Sie widerspricht damit der in Deutschland wie auch in zahlreichen anderen EU-Mitgliedsstaaten überkommenen Praxis, in bestimmten Fällen gestattet die Verordnung jedoch alternativ eine wettbewerbsfreie Direktvergabe. Diese sind Gegenstand des nachfolgenden Beitrags.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 2

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S. 65-74

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