Besseres Planungs- und Bodenrecht. Vorschläge des Deutschen Städtetages zur Novellierung des Bundesbaugesetzes.

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SEBI: Ser 941-E2-4

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Das 1960 verabschiedete Bundesbaugesetz trägt noch die Züge der von der realen Entwicklung der Städte überholten Auffassung, daß die bauliche Entwicklung der Gemeinden und die Nutzung der Flächen dem freien Spiel der Kräfte überlassen werden könne. Die Notwendigkeit, den Städtebau aktiv zu gestalten erfordert aus der Sicht der Gemeinden ein wirksameres städtebauliches Instrumentarium. Außerdem sollte das Verfahren der städtebaulichen Planung vereinfacht und verkürzt werden. Die hiermit vom Deutschen Städtetag vorgelegten Änderungsvorschläge für die Reform des Bodenrechts und insbesondere des Bundesbaugesetzes verstehen sich als ein auf den Erfahrungen der Städte basierender Diskussionsbeitrag. Obwohl das Städtebauförderungsgesetz einige der Forderungen bereits realisiert hat, warnt der Deutsche Städtetag vor einer schematischen Übertragung der Regelungen auf das Bundesbaugesetz. Die Änderungsvorschläge beziehen sich daher auf Einzelparagraphen bzw. deren Absätze und werden dort auch jeweils begründet. bp/difu

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Bundesbaugesetz, Gesetzesnovelle, Planungsrecht, Bodenrecht, Baurecht, Bauplanungsrecht, Bauleitplanung

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Köln: (1973), 36 S.

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Bundesbaugesetz, Gesetzesnovelle, Planungsrecht, Bodenrecht, Baurecht, Bauplanungsrecht, Bauleitplanung

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DST-Beiträge zur Stadtentwicklung; 2