Der sachlich relevante Markt für Energieversorgungsunternehmen. Eine Untersuchung zur Abgrenzung verwendungs- und abnehmergruppenspezifischer Teilmärkte.
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1987
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SEBI: 89/4718
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In vielen kartellrechtlichen Fällen ist die Frage von Bedeutung, welcher Markt von welchem Energieversorgungsunternehmen nicht nur tatsächlich abgedeckt wird, sondern theoretisch abgedeckt werden kann. Um z. B. feststellen zu können, ob ein Energieversorgungsunternehmen eine marktbeherrschende Stellung hat, muß man zuvor abgrenzen, welches denn überhaupt der für dies Unternehmen relevante Markt ist. Die Abgrenzung des relevanten vom irrelevanten Markt ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Dies geschieht am Beispiel von Gas- und Stromversorgungsunternehmen. Der Autor führt aus, daß beim Strom die Abgrenzung deswegen schwierig sei, weil Elektrizität ein für eine Mehrzahl von Zwecken verwendares gut ist, während beim Gas das Problem besteht, daß es in den meisten Fällen durch Öl etc. ersetzt werden kann. jüp/difu
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Köln: Heymann (1987), XII, 190 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Bonn 1986)
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Serie/Report Nr.
FIW-Schriftenreihe; 123