Grundfragen der Finanzverfassung im föderativen Staat unter besonderer Berücksichtigung der Gemeindefinanzen.
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1966
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ZZ
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SEBI: Zs 1505
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
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Zusammenfassung
Die Finanzverfassung ist Teil der Gesamtverfassung des Staates und in ihrer Gestaltung gerade im Bundesstaat von besonderer Bedeutung. Sie bietet mit die schwierigsten Probleme, die jede bundesstaatliche Verfassung zu lösen hat. Dabei stellt sich vor allem die Frage, ob und wie die Finanzverfassung mit der allgemeinen Ordnung des Bundesstaates in eine möglichst gute Harmonie zu bringen ist. Es ist offensichtlich, daß die Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland ihre endgültige Prägung noch nicht gefunden hat. Die derzeit zur Erörterung stehende Reform wird sich deshalb mit folgenden Problemen befassen müssen 1. Im Bereich der Gesetzgebung (Art. 105 GG) bedarf die Zuständigkeit des Bundes zur Regelung der Grunderwerbssteuer, der Wertzuwachsteuer und der Feuerschutzsteuer der Ergänzung. 2. Hinsichtlich der Steuerverteilung (Art. 106 GG) ist eine Ausweitung des Steuerverbundes auf die Umsatzsteuer und die Umsatzausgleichsteuer zu empfehlen. 3. Im Hinblick auf die notwendige Reform der Gewerbesteuer sollte im Grundgesetz eine Beteiligung der Gemeinden an dem unteren Proportionalteil der staatlichen Einkommensteuer vorgesehen und ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, dazu nach den örtlichen Bedürfnissen in bestimmten Grenzen Zu- oder Abschläge zu beschließen.
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart 5 (1966), H. 2, S. 187-215, Tab.; Lit.; Zus., engl., franz.