Die Kompetenzstruktur des modernen Bundesstaates in rechtsvergleichender Sicht.

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SEBI: 77/3064

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Zusammenfassung

Angesichts des Erfordernisses einer sinnvoll abgestimmten Behandlung eines einheitlichen Tatbestandes taucht für den Bundesstaat das Problem einer Verlagerung von Kompetenzen von den Gliedstaaten auf den Gesamtstaat auf. Sachgebiete wie Umweltschutz, Wirtschaftpolitik und staatliche Daseinsvorsorge lassen sich sinnvoll nur einheitlich lösen. Da ein Übermaß an Zentralisierung dem föderalistischen Gedanken widerspricht, wurde in der amerikanischen Föderalismus-Diskussion der 30er Jahre der Begriff des sog. ,,kooperativen Föderalismus'' geprägt. In der Bundesrepublik Deutschland wurden die ,,Gemeinschaftsaufgaben'' in das Grundgesetz eingefügt (Abschnitt VIII a), und in der Schweiz geschah Ähnliches. In der Arbeit wird die bundesstaatliche Struktur und die verfassungsmäßige Konzeptverteilung zwischen dem Bund und den Gliedstaaten in ihrer Entwicklung und dem gegenwärtigen Stand bei den Staaten USA, Kanada, Australien, Schweiz und Bundesrepublik Deutschland untersucht. chb/difu

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Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsorganisation, Verfassungsgeschichte, Rechtsvergleichung, Bundesstaat, Föderalismus, Kompetenz, Regierung, Parlament, Finanzverfassung

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Berlin: Springer (1977), XIV, 350 S., Abb.; Lit.; Reg.

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Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsorganisation, Verfassungsgeschichte, Rechtsvergleichung, Bundesstaat, Föderalismus, Kompetenz, Regierung, Parlament, Finanzverfassung

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Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht; 69