Die Strafrechtspflege im Kurfürstentum und Königreich Hannover. Vom Ende des 17. bis zum ersten Drittel des 19. Jahrhunderts.

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Aalen

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ZLB: 92/4000

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DI
S

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Abstract

Die Arbeit zeichnet die Entwicklung der hannoverschen Strafrechtspflege von der Entstehung des Territoriums im späten 17. Jahrhundert bis zum Ende der Geltungszeit der Constitutio Criminalis Carolina (der 1532 erlassenen Peinlichen Gerichtsordnung Kaiser Karls V.) im Jahre 1840 nach. Schon sehr früh wurden in Hannover die schändlichen und nutzlosen Strafen des Staupenschlages und des Schandpfahls zugunsten der Freiheitsstrafe, deren Vollzug sich auch vom Strafvollzug in anderen Teilen Deutschlands wohltuend abhob, abgeschafft. Allerdings herrschte in der hannoverschen Kriminalpolitik trotz dieser beachtlichen Einzelinitiativen eine aus der fast ständigen Abwesenheit der Landesherren resultierende Konzeptionslosigkeit, die grundlegende Reformen erschwerte und die lange Geltungsdauer der Carolina erklärt. Deren Härten konnte auch die außerordentlich flexible Gerichts- und Gnadenpraxis nur teilweise abmildern. lil/difu

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ca. 310 S.

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Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte; 28