Das Risiko der Belastung "bis über die Pfannen hinaus". Wie sich Eigentümer vor Hausgeld-Ausfall schützen können.

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IRB: Z 236
SEBI: Zs 6352-4

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Abstract

Die nicht gedeckten bzw. nicht regulierten Ausgaben betreffen Schulden der Wohnungseigentümergemeinschaft, also aller Wohnungseigentümer. Alle Wohnungseigentümer sind Gesamtschuldner gegenüber Zahlungsansprüchen der Gläubiger. Kann von einem Gesamtschuldner der auf ihn entfallende Beitrag nicht erlangt werden, so ist der Ausfall von den übrigen zur Ausgleichung verpflichteten Schuldnern zu tragen. rh

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Baurecht, Wohnungsrecht, Wohnungseigentumsgesetz, Verwaltungskosten, Gemeinschaftseigentum, Wohngeld, Wirtschaftsplan, Rücklage

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Wohnungseigentum, Hamburg 35(1984)Nr.1, S.6-8

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Baurecht, Wohnungsrecht, Wohnungseigentumsgesetz, Verwaltungskosten, Gemeinschaftseigentum, Wohngeld, Wirtschaftsplan, Rücklage

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