8 Jahre Vorbereitende Untersuchungen nach § 4 StBauFG - nur ein Nachruf?
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BBR: Z 264
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4
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Abstract
Nach der sog. Beschleunigungsnovelle ist es seit Mitte des Jahres 1979 den Gemeinden freigestellt, ob sie weiterhin Vorbereitende Untersuchungen nach § 4 StBauFG durchführen lassen oder nicht. Es wird diskutiert, ob der Gesetzgeber damit nur die notwendige Konsequenz aus acht Jahren praktischer Erfahrung mit dem StBauFG zieht und die Novelle somit eine stillschweigende Ruecknahme einer Reform der Sanierungspraxis bedeutet. Im ersten Teil des Berichts wird die bisherige Praxis des § 4 StBauFG dargestellt, während im zweiten Teil die Beschleunigungsnovelle, soweit sie die Vorbereitenden Untersuchungen betrifft, erläutert wird. boe
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Recht, Städtebauförderungsgesetz, Paragraph 4, Untersuchung, Beschleunigungsnovelle, Sanierung, Stadterneuerung
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Bauwelt 70(1979)Nr.36 (Stadtbauwelt, Nr.63), S.242.
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Recht, Städtebauförderungsgesetz, Paragraph 4, Untersuchung, Beschleunigungsnovelle, Sanierung, Stadterneuerung