Die Beobachtung politischer Parteien durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Lichte der V-Mann-Affäre des NPD-Verbotsverfahrens. Entwicklung eines rechtlichen Rahmens zur "Freiheit der Feinde der Freiheit".

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Hamburg

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ZLB: R 595/611

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DI
RE

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Abstract

Die jüngsten Diskussionen, um bekannt gewordene Verfehlungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden im Fall der rechtsextremistischen Mordserie, für die die Gruppierung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) verantwortlich gemacht wird, haben hohe Wellen geschlagen. Neben Forderungen nach personellen und strukturellen Veränderungen innerhalb der Verfassungsschutzbehörden sind erneut Rufe nach einem weiteren Anlauf für ein NPD-Verbotsverfahren laut geworden. Der erste "Aufstand der Anständigen" vor dem Bundesverfassungsgericht war im März 2003 noch an der sog. "V-Mann-Affäre" gescheitert - namentlich der Praxis, V-Leute gezielt auf der Führungsebene der NPD zu platzieren, um so Ziele, Taktiken und Vorgehensweisen der Partei unmittelbar an der Informationsquelle abschöpfen zu können. Einer solchen Praxis immanent ist jedoch stets die Gefahr, dass der nachrichtendienstliche Verfassungsschutz über angeworbene oder eingeschleuste Vertrauenspersonen auch gezielt auf wesentliche innerparteiliche Entscheidungsprozesse einwirkt. Der Autor arbeitet diese Problematik rechtswissenschaftlich auf, indem er auf der Grundlage der Regelungen im Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG) zunächst allgemein die Grenzen verfassungsschutzbehördlicher Beobachtung in Bezug auf politische Parteien erkennbar macht. Sodann löst er - vor dem Hintergrund besagter Verfassungsgerichtsentscheidung - das Spannungsverhältnis zwischen der Garantie der Staatsfreiheit politischer Parteien einerseits und dem staatlichen Informationsinteresse zum Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung andererseits auf. Die Reichweite zwischen noch zulässiger und schon rechtswidriger verfassungsschutzbehördlicher Beobachtungstätigkeit hatte das Bundesverfassungsgericht seinerzeit weitestgehend dem rechtswissenschaftlichen Diskurs überlassen. Der Autor setzt sich mit bereits veröffentlichten Rechtsansichten in Rechtsprechung und Schrifttum auseinander und gibt einen eigenen umfassend ausgearbeiteten Meinungsbeitrag ab. Er plädiert u.a. für eine Änderung des BVerfSchG soweit das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gezielt solche Mitglieder einer politischen Partei beobachtet, denen Abgeordnetenstatus auf Bundes- oder Landesebene zukommt.

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XVIII, 270 S.

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Verfassungsrecht in Forschung und Praxis; 98