Die Verfassungsmäßigkeit von Ablösesummen im Berufsfußball.
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1984
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SEBI: 85/3285
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Zusammenfassung
Die Arbeit will prüfen, inwieweit es nach geltendem Verfassungsrecht zulässig ist, daß Vereine, die Berufsfußballmannschaften unterhalten, die Freigabe eines Spielers von der Zahlung einer Ablösesumme, auch Transferentschädigung genannt, abhängig machen. Die Untersuchung umfaßt auch die Frage, ob es verfassungsrechtlich zulässig ist, den zukünftigen Anspruch auf Ablösesumme, der bei einem zukünftigen Vereinswechsel des Spielers anfallen wird, als Vermögenswert des Vereins zu aktivieren, zu bilanzieren, zur Kreditsicherung zu verwenden oder an private Dritte abzutreten. Der Autor gelangt zu einer Lösung, die nach Fallgruppen differenzieren will. Demgegenüber gelangt die Arbeit von Karl-Heinz Osthoff (Rechts- und sittenwidrige Entscheidungsbeschränkungen für Berufssportler, insbesondere für Lizenzfußballspieler, jur. Diss. Bochum 1983, SEBI 85/3817) in Übereinstimmung mit einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin (NJW 1979, 2582 ff.) zu dem Ergebnis, daß Ablösesummen einen Verstoß gegen die Artikel 12 und 1 des Grundgesetzes darstellen. Das Problem ist jedoch auch weiterhin heftig umstritten. chb/difu
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Schlagwörter
Berufssport , Fußball , Sport , Verein , Verband , Arbeitsbedingung , Verfassungsrecht , Freizeit , Erholung
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Münster: (1984), XIX, 289 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1984)
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Stichwörter
Berufssport , Fußball , Sport , Verein , Verband , Arbeitsbedingung , Verfassungsrecht , Freizeit , Erholung