Anregungen und Empfehlungen für die Anlage von Kinderspielplätzen im Wohnungsbau. Planung, Gestaltung und Einrichtung.

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1972

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SEBI: 75/224

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Zusammenfassung

Die Hamburger Bürgerschaft hat mit der Bauverordnung vom 10.12.1969 zur Ergänzung der städtischen Bemühungen bei Wohnungsneubauten die Anlage von privaten Kinderspielplätzen zur Pflicht gemacht. Bei der Planung und Gestaltung von Kinderspielplätzen müssen verschiedene Gesichtspunkte berücksichtigt werden die Lage innerhalb der unterschiedlichen Siedlungsformen, d.h. die optimale Entfernung zu den Wohnungen für die verschiedenen Altersgruppen, wobei wieder Spielbedürfnisse und Spielelemente nach pädagogischen Gesichtspunkten eine Rolle spielen; die Spielplatzflächen müssen sich nach den Wohneinheiten richten und die Gestaltung der Kinderspielplätze sollte sinnvoll sein. Die vorliegende Schrift soll, unterstützt durch zahlreiches Bildmaterial, Anregungen bei der Planung und Anlage von Kinderspielplätzen geben.

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Hamburg, Hammonia (1972) 25 S., Abb.; Lit.

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Hamburger Schriften zum Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen; 52

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