Planwerk Innenstadt Berlin. Zusammenfassung aus den Machbarkeitsstudien für den instrumentellen Bereich. Städtebauliche Kalkulation, Stadtwirtschaft, Planungsrecht.
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DE
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Berlin
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ZLB: 99/1238-4
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Abstract
In drei Machbarkeitsstudien geht es um die ökonomischen Bedingungen des Planwerks Innenstadt. In der ersten Studie wird für einen vergleichsweise kleinen Ausschnitt des Historischen Zentrums (5 exemplarische Gebiete) untersucht, welcher Umsetzungsaufwand - die Grundleistungen einer städtebaulichen Kalkulation umfassend - erforderlich ist, um die Vorhaben des Planwerks zu realisieren, sie stellt Aufwendungen und Baulandverkaufserlöse gegenüber. Die zweite Machbarkeitsstudie, die sich auf jüngere Daten stützt, zerfällt in 2 Teilstudien, einen stadtwirtschaftlichen und einen planungsrechtlichen Teil. Der stadtwirtschaftliche Teil ist alsErweiterung der ersten städtebaulichen Kalkulation konzipiert. Gefragt wird hier zusätzlich nach den voraussichtlichen Kosten eines Wohnungsneubaus bzw. eines Gebäudes mit gemischten Nutzungen in den Planwerk-Gebieten. Auf diese Weise soll geklärt werden, ob und in welcher Form der vom Planwerk vorgeschlagene Wohnungsneubau auch ohne die bisherige, großzügige öffentliche Förderung realisiert werden kann. Mit der Auswahl von je zwei Gebieten aus dem östlichen und westlichen Berlin soll herausgefunden werden, ob die jeweils unterschiedlichen Ausgangsbedingungen auch gesonderte Umsetzungsstrategien erfordern. Im Rahmen des planungsrechtlichen Teils der Machbarkeitsstudie soll geklärt werden, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben sein müssen und welcher Rechtsinstrumente es bedarf, um die aktuelle Zielstellung auf der Ebene konkreter Maßnahmen umzusetzen. Die einzelnen Untersuchungsschritte lagen in der Erhebung des der rechtlichen Beurteilung zugrunde liegenden Ausgangsmaterials, in der rechtlichen Würdigung des Materials unter Aspekten einer planungsrechtlichen Machbarkeit, in der Verknüpfung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie unter den Aspekten Stadt- und Wohnungswirtschaft sowie Planungsrecht, der Erarbeitung einer Grundeinschätzung für den Gesamtbereich des Planwerks Innenstadt und in der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur rechtlichen Umsetzung der stadtentwicklungs- und städtebaupolitischen Zielstellung Berlins. goj/difu
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72 S.
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Berlin StadtEntwicklung; 19