Haushaltsausgleich und Umsetzung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in der staatlichen Doppik.
Kohlhammer
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Date
2013
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Publisher
Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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ZLB: R 622 ZB 1139
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RE
Authors
Abstract
Das Haushaltswesen des Bundes und der Länder war seit Anfang der 1970er Jahre weitgehend unverändert geblieben. Im Sommer 2009 werden dann zwei grundlegende Veränderungen vorgenommen: Mit der sog. Schuldenbremse wurde neu geregelt, unter welchen Bedingungen der Bund und die Länder Kredite aufnahmen dürfen. Zugleich wurden mit einer "Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes" neben dem hergebrachten kameralen auch das doppische Rechnungswesen und der Produkthaushalt für den Bund und die Länder zugelassen. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, wie bei einem doppischen Rechnungswesen der Haushaltsausgleich gestaltet werden kann und wie die Vorgaben der Schuldenbremse umgesetzt werden können.
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die Öffentliche Verwaltung
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Nr. 7
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S. 255-262