Konkurrentenklagen im Beamtenrecht?

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SEBI: 83/5374

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Abstract

Bei der beamtenrechtlichen Konkurrentenklage geht es um die Möglichkeit, gegen rechtswidrige Beamtenernennungen bzw. -beförderungen rechtlich vorzugehen. Diese für das allgemeine Verwaltungsrecht in der Regel durch die Anfechtungsklage längst bestehende Verteidigungsform gegen begünstigende Verwaltungsakte ist im Beamtenrecht heute noch umstritten. Ausgehend von dieser unterschiedlichen Handhabung versucht der Autor eine dogmatische Brücke zwischen Beamtenrecht und allgemeinem Verwaltungsrecht zu schlagen. Dazu wird eingehend auf die Herleitung eines subjektiven Rechts des Einzelnen nach Art. 33 GG eingegangen. Dabei wird festgestellt, daß Art. 33 Abs. 2 GG eine Konkurrentenklage begründen kann, soweit keine gesetzliche Entscheidung vorliegt, die in eine andere Richtung weist. Daraus ergibt sich die Kernfrage, ob die Befugnis des Verwaltungsgerichts zur Aufhebung der behördlichen Entscheidung mit derjenigen der Verwaltungsbehörde zusammenhängt bzw. der Behörde nicht bereits eine Aufhebungsbefugnis nach Verwaltungsverfahrensgesetz zusteht. Praktisch wertvoll sind die Abhandlungen über die Folgeprobleme (z.B. Schadenersatz) bei falschen Einstellungen oder Beförderungen. kp/difu

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Beamtenrecht, Konkurrentenklage, Beamter, Ermessen, Beurteilungsspielraum, Ernennung, Beförderung, Rechtsschutz, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Kommunalbediensteter, Recht, Verwaltung

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Mannheim: Selbstverlag (1983), XXXII, 178 S., Lit.(jur.Diss.; Mannheim 1983)

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Beamtenrecht, Konkurrentenklage, Beamter, Ermessen, Beurteilungsspielraum, Ernennung, Beförderung, Rechtsschutz, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Kommunalbediensteter, Recht, Verwaltung

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