Verjährung von Ausgleichsansprüchen nach § 24 Abs.2 BBodSchG - "kurze" oder "lange" Verjährung?

Werner
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Werner

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Düsseldorf

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0340-7497

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ZLB: 4-Zs 818
IRB: Z 1039

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Abstract

Der bodenschutzrechtliche Ausgleichsanspruch wird vielfach als in der Praxis bedeutsamste Neuerung angesehen, dient er doch der Finanzierung der oftmals teuren Altlastensanierung. Soweit indessen mehrere Verantwortliche durch ein Nutzungsverhältnis verbunden sind, stellt sich die Frage, nach welchen Vorschriften sich die Verjährung von Ausgleichsansprüchen richtet. Während die einen für einen Vorrang der bodenschutzrechtlichen Verjährung aufgrund der umfassenden Neuregelung plädieren, erkennen die anderen einen Vorrang der "kurzen" zivilrechtlichen Verjährung. Sollte sich letztere Auffassung durchsetzen, fallen erhebliche Finanzmittel für die Sanierung aus. Die Streitfrage ist noch nicht durch den BGH entschieden. Letztlich wird wohl der Gesetzgeber die Frage klären müssen. difu

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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht

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Nr. 4

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S. 242-244

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