Stand der Verkehrsentwicklungsplanung.
Luchterhand
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Luchterhand
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DE
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Neuwied
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0038-9048
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ZLB: 4-Zs 345
BBR: Z 212
BBR: Z 212
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Abstract
Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) ist das gängige Planwerk, das die strategischen Leitlinien der gesamtstädtischen Verkehrsentwicklung für einen Zeitraum von zehn bis fünfzehn Jahren beinhaltet. Der VEP hat mit einem verkehrsträgerübergreifenden Ansatz die Generalverkehrspläne (GVP) der 1960er und 1970er Jahre abgelöst und dabei neue Elemente wir Straßenraumgestaltung, Radverkehrsförderung, Parkraumkonzeption oder Verkehrsberuhigung integriert. In den letzten Jahren hat sich das Umfeld des VEP durch neue Planwerke wie Nahverkehrsplan, Luftreinhalteplan und Lärmminderungsplan verändert. Auch stellen gesellschaftliche Umbrüche wie der demographische Wandel neue Anforderungen an die Verkehrsentwicklungsplanung. Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2007 eine Befragung als Bestandsaufnahme der Verkehrsentwicklungsplanung durchgeführt, deren Ergebnisse in dem Beitrag vorgestellt werden. Insgesamt wurden 75 Städte schriftlich befragt, die Rücklaufquote betrug 70 Prozent. Über 89 Prozent der befragten Städte verfügen gegenwärtig über einen gültigen VEP. 30 Prozent arbeiten derzeit an einem neuen VEP, weitere 52 Prozent planen fest die Erarbeitung eines neuen VEP, bei 10 Prozent der Städte liegen auf Grund noch sehr aktueller VEP keine konkreten Fortschreibungsabsichten vor. Die Ergebnisse der Befragung haben verdeutlicht, dass sich der VEP als zentrales Planwerk der städtischen Verkehrsplanung etabliert hat, obwohl es sich um eine freiwillige Planung handelt, für die es keine gesetzliche Verpflichtung gibt.
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Journal
Der Städtetag
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Nr. 4
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S. 27-31