Die öffentlich-rechtliche Behandlung der Prostitution.
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MVK
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DE
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Tübingen
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ZLB: 2002/3140
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DI
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Abstract
Die Arbeit will die wichtigsten Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts auf ihre Anwendbarkeit im Umgang mit der freiwilligen Prostitution untersuchen. Es wird geprüft, welche Auswirkungen das Prostituiertengesetz von 2001 hat. Der rechtlichen Bewertung der Prostitution geht ein Blick auf die tatsächlichen Verhältnisse voraus. Eingangs wird daher ein Überblick über die soziale und wirtschaftliche Situation der Prostituierten gewährt, soziologische und kriminologische Aspekte werden gestreift. Anschließend erfolgt die verfassungsrechtliche und die sozialethische Bewertung der Prostitution. Besonderes Augenmerk kommt den Förderern und Teilnehmern der Prostitution zu, wie z.B. dem Zuhälter, dem Bordellwirt, aber auch dem Freier. Juristische Untersuchungen zum Thema Prostitution stellen vornehmlich die Prostituierte in den Vordergrund, wobei zumeist ein verkürztes Bild vom Hintermann zugrunde liegt oder stillschweigend vorausgesetzt wird, dass der Hintermann das rechtliche Schicksal der Prostituierten teilt. Dabei wird übersehen, dass diesem Hintermann schon vor Inkrafttreten des Prostituiertengesetzes vom 20.12.2001 eigene Rechte zukommen konnten. Letztlich werden, auch wenn der Gesetzgeber vornehmlich die Rechte der Prostituierten stärken wollte, auch die Tätigkeiten der Bordellbetreiber und Zuhälter aufgewertet, weil Prostituierte mit diesen zukünftig legale Arbeitsverhältnisse eingehen können. goj/difu
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X, 298 S.