Das Verzichtsurteil und das Anerkenntnisurteil im Verwaltungsprozeß.

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DE

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Frankfurt/Main

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ZLB: 96/3795

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Zusammenfassung

Anerkenntnis ist eine Prozeßerklärung mit dem Inhalt, daß sich der Beklagte dem Klageanspruch als einem zu Recht bestehenden Anspruch unterwirft und auf die Fortsetzung des Streits in der Hauptsache verzichtet. Der Verzicht ist das prozessuale Gegenstück zum Anerkenntnis. Durch den Verzicht bringt der Kläger zum Ausdruck, den prozessualen Anspruch nicht mehr geltend zu machen. Zunächst stellt die Arbeit die Zulässigkeit von Verzicht und Anerkenntnis anhand eines historischen Rückblicks dar; ferner die Zulässigkeit von Verzichts- und Anerkenntnisurteilen im Verwaltungsprozeß. Der Schwerpunkt liegt in der Darstellung der Zulässigkeit und Wirksamkeit eines Verzichts und eines Anerkenntnisses durch einen Privatmann. Des weiteren behandelt der Verfasser das Verzichts- und Anerkenntnisurteil im Sozial- und Finanzprozeß, da diese mit dem Verwaltungsgerichtsprozeß verwandt sind. kirs/difu

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187 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1895