Der vertikale bundesstaatliche Finanzausgleich seit 1871 im Widerstreit von Verfassungsrecht und Wirklichkeit.

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SEBI: DB 556

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Das Spannungsverhältnis zwischen Verfassungsrecht und der Wirklichkeit des Staatslebens zeigt sich besonders deutlich im Bereich des bundesstaatlichen Finanzwesens, weil im Verhältnis von Bund und Ländern das Staatsrecht in besonderem Maße von den (macht-)politischen Verhältnissen abhängt und weil wirtschaftliche Tatbestände hier die Grenzen und Möglichkeiten jeder Regelung mitbestimmen.In dieser Arbeit wird rechtshistorisch und rechtsvergleichend das Problem des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern anhand der Reichsverfassung von 1871, der Weimarer Reichsverfassung von 1919 und des Bonner Grundgesetzes für die Bundesrepublik untersucht.Neben die Darstellung der Verfassungsregelung des jeweiligen Finanzausgleichssystems tritt eine Beurteilung der Verwirklichungschancen der Verfassungsnormen.Dem werden die tatsächliche Entwicklung und der Gegensatz zwischen Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit gegenübergestellt. chb/difu

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Bundesstaat, Finanzausgleich, Einnahmenverteilung, Demokratie, Lastenverteilung, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsorganisation, Haushaltswesen, Steuer, Finanzplanung, Finanzausgleich, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung

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Tübingen: (1966), XXVII, 140 S., Lit.

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Bundesstaat, Finanzausgleich, Einnahmenverteilung, Demokratie, Lastenverteilung, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsorganisation, Haushaltswesen, Steuer, Finanzplanung, Finanzausgleich, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung

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