Die Mediatisierung der Reichsfreiherrn von Gemmingen beim Übergang in die badischen Souveränitätslande.

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SEBI: 76/2953

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Abstract

Die Geschichte der Familie von Gemmingen wird von den Anfängen der Reichsritterschaft im alten Reich bis zum endgültigen Abschluß der Adelsgesetzgebung im Jahre 1824 dargestellt. Zwar waren die Rechte und Privilegien des Adels, die seine quasi-landesherrliche Stellung ausmachten, verschwunden; geblieben war die Stellung als Grundherr auf seinen Besitzungen und ein gewisses Mitspracherecht in den Belangen seines ehemals eigentümlichen Ortsbesitzes. Auch blieben den Freiherren von Gemmingen ihre persönlichen Privilegien, das Ansehen und beträchtlicher Reichtum. Der Entzug der Rechte der Grundherrschaft war ein Gebot der Zeit. Die von den Freiherren innegehabte Stellung war nicht mehr vereinbar mit dem modernen Staatsdenken des 19. Jahrhunderts. Der Aufbau des badischen Staates konnte nur dadurch gewährleistet werden, daß eine kleine Gruppe Privilegierter ihre Rechte zum Wohl des Staatsganzen aufgeben mußte.

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Adel, Mediatisierung, Staatsrecht, Rechtsgeschichte, Landesgeschichte, Geschichte

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München: Schön (1971), III, 167 S., Lit.(jur.Diss.; Mainz 1972)

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Adel, Mediatisierung, Staatsrecht, Rechtsgeschichte, Landesgeschichte, Geschichte

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