Mietspiegel am Ende?

Kohl, Helmut
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1982

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Der Autor sieht nach wie vor den Mietspiegel nicht nur als taugliches Begründungsmittel für ein Mieterhöhungsverlangen, sondern auch als ein optimales Beweismittel für die Begründung einer Mieterhöhungsklage. Die Bedenken des LG Hamburg (in ZMR 1980, 38) gegen den Hamburger Mietspiegel 1979 hält er für weitgehend unbegründet und die Anforderungen des Urteils an die Sammlung des Datenmaterials für überspitzt. Absolute Sicherheit, die anscheinend vom LG Hamburg angestrebt wird, wird man dann erzielen können, wenn man Vermietern und Mietern zwingend vorschriebe, alle Mietzinsen bei einem Mietkataster anzumelden; der bürokratische Aufwand und die Kosten wären prohibitiv. Will man § 2 MHG nicht zu einer unanwendbaren Norm machen, so muss man sich mit vernünftigen Annäherungswerten begnügen. rh

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 34(1981)Nr.7, S.320-321, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen