Planungshoheit der Gemeinde im Raumordnungsverfahren für eine Hochspannungsfreileitung, Klagebefugnis. BVerwG, Beschluß vom 30.8.1995 - 4 B 86.95 -, OVG Schleswig.
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Datum
1995
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Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
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ISSN
0340-7489
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 852
ZLB: Zs 2241
ZLB: Zs 2241
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Bundesrecht gebietet nicht, daß eine Gemeinde, deren Planungshoheit durch die geplante Errichtung einer Hochspannungsfreileitung verletzt sein kann, befugt ist, die in einem Raumordnungsverfahren ergehende positive raumordnerische Beurteilung der Freileitung mit verwaltungsgerichtlicher Klage anzugreifen. Soweit Leitsatz. Die klagende Gemeinde wendet sich gegen die landesplanerische Beurteilung als Ergebnis eines Raumordnungsverfahrens für ein 380-KV-Freileitung. Das Oberverwaltungsgericht und in der Nichtzulassungsbeschwerde das Bundesverwaltungsgericht urteilten, daß eine Gemeinde durch einen Raumordnungsbeschluß, der nicht die Genehmigungen und Planfeststellungen ersetzt, nicht in ihren Rechten verletzt sein kann.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Baurecht
Ausgabe
Nr.6
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S.802-804