Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg. Eine organisatorische Innovation.

Lukas
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Lukas

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Berlin

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ZLB: Kws 130/201:4

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Abstract

Nach über zwei Jahrzehnten hat sich die Gemeinsame Landesplanungsabteilung fest etabliert. Mit der ungewöhnlichen Rechtskonstruktion einer zwei Landesregierungen unterstehenden Landesplanungsbehörde wurde die notwendige Basis geschaffen, die Herausforderungen, die sich der unter starkem Entwicklungs- und Veränderungsdruck stehenden Region stellen, länderübergreifend zu bewältigen. Inzwischen ist die in den beiden ersten Jahrzehnten sehr starke Fixierung auf das Konzept der dezentralen Konzentration überwunden, und es gibt eine Reihe erfreulicher Entwicklungen. So wurde der LEP B-B durch den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) abgelöst, in dem ausdrücklich die Erhaltung und Weiterentwicklung des über längere Zeit tabuisierten Siedlungssterns betont wird. Die Verstetigung und der Ausbau der länderübergreifenden kooperativen Entwicklung der Regionalparks werden ausdrücklich unterstrichen. Ganz besonders erfreulich ist aber die aktuell starke politi­sche Unterstützung für die gemeinsame Landesplanung und das Sternkonzept als sied­lungsstrukturelles Leitbild sowohl durch Baustadträte Berliner Bezirke als auch durch die Berliner Stadtentwicklungssenatorin und die zuständige Brandenburger Ministerin.

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206-215

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100 Jahre Groß-Berlin; 4
Edition Gegenstand und Raum