Zehnte Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten.

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DE

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Berlin

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ZLB: 95/930-4

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Zusammenfassung

In dieser vom Senat von Berlin am 11.10.94 beschlossenen Verordnung werden folgende Gebiete als Sanierungsgebiete förmlich festgelegt: Sanierungsgebiet Mitte - RosenthalerVorstadt, Tiergarten - Beusselstraße, Prenzlauer Berg - Teutoburger Platz, Prenzlauer Berg - Winsstraße, Friedrichshain - Warschauer Straße, Friedrichshain - Traveplatz-Ostkreuz, Treptow - Niederschöneweide, Lichtenberg - Kaskelstraße, Lichtenberg - Weitlingstraße, Weißensee - Komponistenviertel, Pankow - Wollankstraße. Die genaue Abgrenzung der Sanierungsgebiete ist aus beigefügten Übersichtsplänen ersichtlich. Ziel dieser Verordnung ist die Sicherstellung der einheitlichen Vorbereitung und zügigen Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen in weiteren elf Gebieten des Ersten Stadterneuerungsprogramms für das gesamte Berlin. In dem als Anlage beigefügten Bericht zur Begründung der Verordnung werden die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen in den einzelnen Sanierungsgebieten erläutert sowie Durchführungskonzepte dargestellt. ej/difu

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340 S.

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