Lärm- und Luftgrenzwerte. Entstehung, Aussagewert, Bedeutung für Bebauungspläne.

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SEBI: 87/4903

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Bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen und bei den Entscheidungen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben kommt den gesetzlichen Immissionsschutzanforderungen, insbesondere zum Schutz vor Lärmbelästigung und Luftverschmutzung, eine große praktische Bedeutung zu. Das zentrale Problem ist dabei immer wieder, ob die geltend gemachten Belästigungen das Ausmaß schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne der Gesetzesbestimmungen des Immissionsschutz- und Städtebaurechts erreichen. Wenn die Bestimmungen erläuternd darauf verweisen, daß eine Umwelteinwirkung als schädlich zu beurteilen ist, wenn sie "erheblich", "wesentlich" oder "unzumutbar" ist, so ist damit für die Praxis so gut wie nichts gewonnen. Sehr viel bedeutsamer ist die Umsetzung dieser Verbalmaßstäbe in Zahlenwerte, d. h. Grenz- und Richtwerte, die inzwischen in zahlreichen Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Regelwerken vorhanden sind. difu

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Bebauung, Bauprojekt, Lärm, Lärmgrenzwert, Luftverunreinigung, Luftgrenzwert, Grenzwert, Richtwert, Immissionsschutz, Umweltschutz, Gesetz, Umweltpflege, Emission

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Düsseldorf: Werner (1987), XX, 323 S., Abb.; Tab.; Lit.; Reg.(tech.Diss.; Kaiserslautern 1987)

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Bebauung, Bauprojekt, Lärm, Lärmgrenzwert, Luftverunreinigung, Luftgrenzwert, Grenzwert, Richtwert, Immissionsschutz, Umweltschutz, Gesetz, Umweltpflege, Emission

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