Rechtliche Grundlagen der Deutschen Reichsbahn in West-Berlin.
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1973
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SEBI: 74/550
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Zusammenfassung
Durch die gemeinschaftliche Besetzung Berlins erlangten die Alliierten originäre, gleichrangige Besatzungsrechte in dieser Stadt. Die Westalliierten verzichteten nicht auf Hoheitsrechte hinsichtlich der Deutschen Reichsbahn in Berlin zugunsten der sowjetischen Besatzungsmacht. Durch Vereinbarung von 1945 übte die - inzwischen aufgelöste - sowjetische Militäradministration in Deutschland die Kontrolle über das Eisenbahnwesen in Groß-Berlin im Auftrage der Alliierten Kommandantur und des Alliierten Kontrollrates aus. Diese eisenbahnhoheitliche Situation hat sich in West-Berlin seit 1945 nicht verändert. So konnte die Verkehrsverwaltung in Ost-Berlin den Alliierten nie gleichberechtigt gegenübertreten. Rechtsgrundlagen für die Deutsche Reichsbahn in West-Berlin bilden nach wie vor die 1945 geltenden deutschen Vorschriften. Das in West-Berlin gelegene Reichseisenbahnvermögen wird von der Verwaltung des ehemaligen Reichsbahnvermögens (Vorratsvermögen) treuhänderisch verwaltet. wd/difu
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Göttingen: (1973), XXXVI, 185 S., Lit.