Öffentliche Stiftungen. Ein Beitrag zur Theorie der intermediären Finanzgewalten.
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SEBI: 74/1008
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DI
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Abstract
Aus den kirchlichen Ursprüngen des Stiftungswesens in Deutschland entwickelten sich die noch heute vorherrschenden Typen der Anstalts- und Hauptgeldstiftung.Das Vordringen des Staates führte in der Neuzeit zu einer gewissen Abhängigkeit der Stiftungen von Subventionen; heute sind 40 Prozent der Stiftungseinnahmen Zuwendungen der öffentlichen Hand.Die institutionelle Verselbständigung öffentlicher Ziele, die Bereitstellung öffentlicher Mittel und die Befriedigung öffentlicher Bedürfnisse bestimmen das Wesen öffentlicher Stiftungen.Als Empfänger von Haushaltsmitteln sind öffentliche Stiftungen Zuwendungsempfänger; faktisch sind sie auch Weisungsempfänger.Die Dotationspraxis des Bundes kann zu einer Aushöhlung des Föderalismus beitragen.Die Vereinheitlichung der einzelnen Landesstiftungsgesetze zu einem Bundesstiftungsgesetz und die Beseitigung des Dualismus von privat-rechtlicher und öffentlich-rechtlicher Stiftung sowie eine ihrer Aufgabenstellung adäquate Finanzordnung sollte zur Verbesserung der Situation angestrebt werden.
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Stiftung, Finanzhaushalt, Subvention, Finanzordnung, Föderalismus, Öffentliche Aufgabe, Recht, Zivilrecht, Gesetzgebung, Finanzen
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Baden-Baden: Nomos (1973) 159 S., Lit.(wirtsch.Diss.; Köln 1972)
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Stiftung, Finanzhaushalt, Subvention, Finanzordnung, Föderalismus, Öffentliche Aufgabe, Recht, Zivilrecht, Gesetzgebung, Finanzen
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Schriftenreihe zum Stiftungswesen; 8