Teilnichtigkeit von Rechtsnormen, dargestellt am Beispiel von Parlamentsgesetzen und Bebauungsplänen.

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Aachen

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ZLB: 2000/421

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DI

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Abstract

Die Arbeit befasst sich mit der Untersuchung verschiedener Arten von Rechtsnormen durch eine zulässige analoge Anwendung des § 44 Abs.4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). So ist z.B. der Erlass von Parlamentsgesetzen ein Akt der gesetzgebenden Gewalt. Der Erlass von Bebauungsplänen erfolgt durch die Gemeinden als Teil der vollziehenden Gewalt. Fraglich ist, wann die Fehlerhaftigkeit eines Teils zur Gesamtnichtigkeit führt und wann nicht. Ungeachtet der Normunterschiede bei der Entscheidung zwischen Teilnichtigkeit und Gesamtnichtigkeit bei Parlamentsgesetzen und Bebauungsplänen sind dieselben verfassungsrechtlichen Anforderungen zu beachten. Diese beiden Normen werden in der Arbeit auf die Möglichkeit der anlogen Anwendung des § 44 Abs.4 VwVfG im Falle eines Spannungsfeldes von Gewaltenteilung und Rechtssicherheit untersucht. kirs/difu

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XII, 222 S.

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Berichte aus der Rechtswissenschaft