Neues Städtebaurecht muß Bauinvestitionen erleichtern.

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IRB: Z 57

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Bis Ende 1985 will die Bundesregierung einen Entwurf für ein neues Baugesetzbuch vorlegen. Welche Erwartungen dabei der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie daran knüpft, erläutert der Präsident dieses Verbandes. Schwerpunktmäßig wird dabei auf den Teil "Städtebaurecht" eingegangen, der im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvereinfachung u.a. mit Vorrang behandelt werden soll. Nach Auffassung des Verbandes stehen dabei als Zielsetzungen die Übersichtlichkeit, Klarheit und Verständlichkeit des Baugesetzbuches, die Verkürzung der Planungszeiten, die Straffung des Genehmigungsverfahrens sowie die Abstimmung des Bauplanungsrechts mit dem Bauordnungsrecht im Vordergrund der Wünsche des Verbandes. hb

Beschreibung

Schlagwörter

Baupolitik, Recht, Reform, Städtebaurecht, Bundesbaugesetz, Bauplanungsrecht, Baunutzungsverordnung, Bauordnungsrecht, Bauinvestition, Verband, Baugenehmigung, Baugesetzgebung, Baugenehmigungsrecht, Forderung, Baugesetzbuch

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Die Bauwirtschaft, Wiesbaden 38(1984)Nr.21, S.688-690, 692

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Baupolitik, Recht, Reform, Städtebaurecht, Bundesbaugesetz, Bauplanungsrecht, Baunutzungsverordnung, Bauordnungsrecht, Bauinvestition, Verband, Baugenehmigung, Baugesetzgebung, Baugenehmigungsrecht, Forderung, Baugesetzbuch

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