Umweltbericht 1987.

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1987

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SEBI: Verw 2536-1987-4

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BE

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Zusammenfassung

Kontaminierte Standorte und Flächen erfordern koordinierte Maßnahmen der Gefahrenabwehr und -vorbeugung. Auch die Stadtplanung muß sich an der derzeit und künftig vorrangigen Aufgabe der Risikominderung beteiligen. Mögliche Gefährdungen durch verunreinigte Böden für bestehende oder geplante bauliche und sonstige Nutzungen sind zu prüfen. Die abschätzbaren Folgen sind für die Stadtentwicklung gebietsbezogen vorzubewerten, z. B. im Hinblick auf die Nutzungseignung, den Bodenwert, die Aufbereitungskosten, Problemverlagerungen bei Bodensanierungen, die Realisierung städtebaulicher Sanierungen sowie stadträumlich funktionale Zusammenhänge. Ein nach den verschiedenen Standort-, Kontaminations- und Nutzungstypen entwickelter Handlungskatalog dient den Vorentscheidungen im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung und kann auch die notwendige Einstellung der abwägungsbeachtlichen Belange ins Bauleitplanverfahren vorbereiten. Nach dem Grundsatz, daß mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden soll (Pargr. 5 Abs. 5 BauGB), sind an bodenrelevante Planungsgrundlagen, Abwägungsmaterialien und an die Beteiligungsregelungen in Plan-Verfahren besondere Anforderungen zu stellen. difu

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Karlsruhe: (1987), 443 S., Kt.; Abb.; Tab.

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