Bewertung der Sonderborde an Haltestellen des städtischen Nahverkehrs. T. 1.
E. Schmidt
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E. Schmidt
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DE
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Berlin
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0340-4536
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ZLB: Kws 335 ZB 6808
BBR: Z 545
BBR: Z 545
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Abstract
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) von 2012 hat unter anderem neue Anforderungen an die Haltestellengestaltung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) definiert. Gefordert wird das Gewährleisten einer vollständigen Barrierefreiheit, die es generell bis zum 1.1.2022 zu erreichen gilt. Der gefahrlose Zugang zu Bussen und Bahnen für alle Bevölkerungsgruppen ist ein wesentlicher Bestandteil der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum. Damit kommt der geometrischen Gestaltung von Bordsteinkanten an Haltestellen eine entscheidende Rolle zu, denn von Seiten des Fahrzeugparks der Verkehrsunternehmen ist nach Einführung von Niederflurfahrzeugen in absehbarer Zeit keine Veränderung zu erwarten. Die Nahverkehrspläne, die seit Inkrafttreten des aktuellen PBefG gefasst wurden, enthalten nicht immer konkrete Festlegungen zur Sicherung der vollständigen Barrierefreiheit. Oft wird darauf verwiesen, dass es keine zentralen Definitionen hierfür gäbe. Dennoch sollte die städtische Verkehrsplanung unverzüglich mit der Zugänglichkeit zum Nahverkehrssystem beginnen und auch ohne direkte Vorgabe jede neue Einzelmaßnahme auf die neuen Anforderungen abstimmen. Auf dem deutschen Markt werden verschiedene Bordsteinlösungen angeboten, bei denen es Produktanpassungen an die neuen Anforderungen bezüglich der Barrierefreiheit gegeben hat. Vor diesem Hintergrund werden in dem Beitrag Bewertungen einzelner Produkte vorgenommen.
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Verkehr und Technik
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Nr. 5
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S. 162-168