Der Maßstab der sozialen Rechtfertigung einer Änderungskündigung im Lichte legislativen Wollens und kündigungsschutzrechtlicher Prinzipien.

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Bonn

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ZLB: 99/399

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Abstract

Die Änderungskündigung, die am 1.9.1969 in das Kündigungsschutzgesetz eingeführt wurde, ist das klassische Mittel zur Änderung von Arbeitsbedingungen. In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und wirtschaftlicher Rezession wird diese Kündigung oftmals u.a. zur Kappung übertariflicher Leistungen eingesetzt. Es ist allgemein anerkannt, dass die Erklärung einer Änderungskündigung seitens des Arbeitnehmers ebenfalls zulässig ist, wobei dies in der Praxis die Ausnahme ist. Da mit der Änderungskündigung in Rechte des Arbeitnehmers eingegriffen wird, untersucht die Studie was das Kündigungsschutzgesetz im Rahmen der sozialen Rechtfertigung einer Änderungskündigung leistet. Dabei wird im Wesentlichen der Frage nachgegangen, ob bei dieser Kündigung ein anderer milderer Maßstab der sozialen Rechtfertigung im Vergleich zur Beendigungskündigung anzuwenden ist. Weiterer Schwerpunkt der Arbeit ist die Frage, ob es mit dem Gesetz vereinbar ist, nach Ablehnung eines Änderungsangebots das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden. kirs/difu

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VII, 224 S.

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