Leitlinien Bürgerbeteiligung Bonn.

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Bonn

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Die Leitlinien bilden die Grundlage für alle freiwillig durchgeführten Beteiligungsprozesse in Bonn, zugleich ergänzen sie die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Beteiligung (z.B. im Baugesetzbuch). Sie stehen im Einklang mit den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Zuständigkeiten und verfassten Rechte der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters, des Stadtrates, seiner Ausschüsse und der Bezirksvertretungen bleiben von diesen Leitlinien unberührt. Die Leitlinien gelten für Vorhaben der Bundesstadt Bonn. Bei "Vorhaben" handelt es sich um wichtige Planungen und Vorhaben der Stadt - beispielsweise in den Bereichen Stadtplanung und Stadtbau, Kultur, Soziales, Handel und Gewerbe -, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohnerschaft nachhaltig berühren (vgl. § 23 Abs. 1 der GO NRW). Alle allgemein bedeutsamen Planungen und Vorhaben (vgl. § 23 Abs. 1 GO NRW), die im Rat oder seinen Ausschüssen zu einer öffentlichen Entscheidung führen, werden auf die Vorhabenliste gesetzt. Das Spektrum der Inhalte und Themen, die Gegenstand einer Bürgerbeteiligung sein können, ist damit sehr breit angelegt und erstreckt sich auf nahezu alle kommunalen Handlungsfelder.

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43 S.

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