Gesetz zur Bildung der Städteregion Aachen.
Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Städtetag Nordrhein-Westfalen
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DE
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Köln
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ZLB: 4-Zs 2851
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RE
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Abstract
Durch den Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Bildung der Städteregion Aachen ('Aachen-Gesetz' - Stand 10. September 2007) soll den Gebietskörperschaften Stadt Aachen, Kreis Aachen und dem Kreis Aachen angehörende Städte (Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Stolberg, Würselen) und Gemeinden (Roetgen, Simmerath) kraft Gesetzes ermöglicht werden, entsprechend ihrer übereinstimmenden Willensbildung mit Wirkung vom 21. Oktober 2009 einen neuen Gemeindeverband zu bilden. Der Gemeindeverband 'Städteregion Aachen' soll Rechtsnachfolger des Kreises Aachen werden, der aufgelöst wird. Die regionsangehörige Stadt Aachen soll weiterhin die Rechtsstellung einer kreisfreien Stadt haben, während die übrigen regionsangehörigen Städte und Gemeinden die Rechtsstellung kreisangehöriger Städte haben. Da die konkrete Ausgestaltung der Rechtsstellung der kreisfreien Stadt Aachen insbesondere in Hinblick auf ihre Aufgaben grundsätzlich klärungsbedürftig ist, werden in dem Beitrag aus Sicht des Städtetags Nordrhein Westfalen, der das Gesetzgebungsverfahren konstruktiv begleitet, Alternativen zum Gesetzentwurf erörtert, die für die Wahrung der Rechtsstellung der Stadt Aachen als kreisfreie Stadt in Frage kommen könnten. difu
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Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Nr. 10
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S. 240-241