Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen des Dienstherrn bzw. des Arbeitgebers im Personalvertretungsrecht und im Betriebsverfassungsrecht.
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SEBI: 83/6649
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DI
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Abstract
Die Untersuchung befaßt sich mit der Frage, ob und inwieweit die Geltendmachung von Ersatzansprüchen, die dem Arbeitgeber oder Dienstherrn gegegenüber den bei ihm beschäftigten Personen zustehen können, durch betriebsverfassungsrechtliche bzw. personalvertretungsrechtliche Regelungen beeinflußbar ist. Das bedeutet, ob bestehende Ansprüche den Beteiligungsrechten (z.B. Mitbestimmung, Mitwirkung) des Betriebs- bzw. Personalrates unterstehen und ob diese Einflußmöglichkeiten im öffentlichen bzw. privaten Bereich unterschiedlich ausgestaltet sind. Dazu werden denkbare einzelne Ersatzansprüche auf ihre Beeinflußbarkeit durch Betriebs- und Personalrat untersucht, wobei der Umfang der Haftung der Privatarbeitnehmer und der Beschäftigten im öffentlichen Dienst für diese festgelegt werden soll. Zusätzlich werden Art und Umfang von Beteiligungsmöglichkeiten nach Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetz behandelt und eine Gegenüberstellung der Beteiligungsregelungen zwischen Bundes- und Landespersonalvertretungsgesetzen und dem Betriebsverfassungsgesetz vorgenommen. kp/difu
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Keywords
Ersatzanspruch, Personalvertretungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentlicher Dienst, Haftung, Beamter, Arbeitnehmer, Arbeitsbedingung, Kommunalbediensteter, Recht, Allgemein
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Würzburg: Selbstverlag (1981), 165, XII S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1982)
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Ersatzanspruch, Personalvertretungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentlicher Dienst, Haftung, Beamter, Arbeitnehmer, Arbeitsbedingung, Kommunalbediensteter, Recht, Allgemein