Die Modernisierung von Mietwohnungen nach dem Inkrafttreten des neuen Mietrechts am 1. Januar 1983.
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1983
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IRB: Z 464
BBR: Z 481
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Zusammenfassung
Die sich bei der Modernisierung von Altbauten für Vermieter und Mieter ergebenden Probleme wurden durch die Änderungen des Mietrechts zum 1.1.1983 wesentlich beeinflusst. Es wird die neue Rechtslage dargestellt, wobei zunächst auf die unterschiedlichen Interessen von Vermieter und Mieter eingegangen wird. Die neue Regelung gilt für alle Arten von Mietverhältnissen, für Wohnräume und Geschaeftsräume und für alle Maßnahmen zur Verbesserung der gemieteten Räume oder sonstige Teile des Gebäudes oder zur Einsparung von Heizenergie. Der Mieter muss die Unzumutbarkeit einer Maßnahme nachweisen. Es wird kurz auf das Verfahren und die Aufwendungen des Mieters eingegangen. hg
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Die freie Wohnungswirtschaft, Bonn 37(1983)Nr.5, S.123-124, 126